AGB Stiftung Juventus-Schulen & wittlin stauffer ag
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Stiftung Juventus-Schulen
Gültig ab 15. Juni 2026
Nach erfolgter Anmeldung und erfolgreicher Zulassung stellt die Stiftung Juventus-Schulen eine Aufnahmebestätigung aus. Mit der Zustellung derselben wird ein Ausbildungsver-trag geschlossen. Diese AGB und die Bestimmungen des per Eintrittsdatum geltenden Ausbildungsprogramms wer-den dabei verbindlich.
Anmeldungsrückzug
Nach Vertragsschluss gelten folgende Regelungen für die Vertragsauflösung:
Kündigung des Vertrags erfolgt bis:
- 7 Tage nach Anmeldedatum: ohne Kostenfolge
- mehr als 80 Tage vor Schulbeginn: Rücktrittsgebühr CHF 300.– für Lehrgänge. Rücktrittsgebühr CHF 100.– für Kurse und Module.
- weniger als 80 Tage vor Schulbeginn: 20% des Semester-/Kurs- oder Modulschulgeldes
- weniger als 30 Tage vor Schulbeginn: gesamtes Semester-, Kurs- oder Modulschulgeld.
Wenn in modularen Lehr- und Studiengängen mehrere Module gebucht worden sind, beziehen sich die obenstehenden Rücktrittsbestimmungen nur auf das nächstfolgende Modul. Für alle weiteren Module werden keine Rücktrittsgebühren erhoben.
Bei gleichzeitigen Anmeldungen von mehreren aufeinander-folgenden Lehr-/Studiengängen gelten folgende Kündigungsbestimmungen:
- bis 30 Tage vor Beginn des nachfolgenden Lehr-/Studiengangs: ohne Kostenfolge.
- weniger als 30 Tage vor Beginn des nachfolgenden Lehr-/Studiengangs: gesamtes Schulgeld.
Die Vertragskündigungen haben schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bei ungenügender Teilnehmendenzahl behält sich die Stiftung Juventus-Schulen den Entscheid über die Durchführung des Lehrgangs vor. Die Absage erfolgt mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Lehrgangsbeginn. In diesem Fall wird bereits bezahltes Schulgeld zurückerstattet.
Aufgrund von sich verändernden externen Vorgaben oder schulinternen Anforderungen können die in den Ausbildungsprogrammen angegebenen Lehrinhalte, Anzahl Lektionen, Unterrichtszeiten und -daten während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden. Dies gilt insbesondere bei behördlichen Vorgaben, Anforderungen von Prüfungs- bzw. Zertifizierungsstellen oder sonstigen, externen Einwirkungen.
Die Schule ist berechtigt, Unterrichtsformen, Unterrichtsorte sowie Lehr- und Lernkonzepte anzupassen (z. B. Wechsel zwischen Präsenz-, Hybrid- und Fernunterricht, Anpassung von Zeitmodellen oder begleitetem Selbststudium), sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. Abschlusses gewahrt bleibt.
Bei sich verändernden Teilnehmerzahlen behält sich die Schule vor, Klassen aus organisatorischen Gründen zusammenzulegen. Eine Nichtteilnahme am Direktunterricht aufgrund einer individuellen behördlichen Anordnung (z. B. Auflage zur Quarantäne) wird als entschuldigte Absenz behandelt. Es besteht kein Anspruch auf eine individuelle Lösung zur Teilnahme am Unterricht.
Für den synchronen Online-Unterricht (einschliesslich hybri-der Unterrichtsformen) gelten zur Sicherstellung eines quali-tativ hochwertigen Unterrichts folgende Bestimmungen:
- Der Unterricht findet grundsätzlich zeitgleich statt. Ein Anspruch auf Aufzeichnungen der Unterrichts-lektionen besteht nicht.
- Die Teilnehmenden nehmen am Online-Unterricht an einem geeigneten Lernort teil. Während des gesamten Unterrichts ist die Kamera eingeschaltet, und eine aktive Teilnahme wird vorausgesetzt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann dies als Absenz gewertet werden.
Mit Vertragsschluss werden die Preise gemäss aktueller Schulgeldliste anerkannt. Das Schulgeld wird mit Rechnungsstellung fällig. Bei Semesterzahlung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage, bei Ratenzahlung 10 Tage.
Die Rechnung wird in der Regel vor Semester-, Modul- bzw. Studiengangsbeginn gestellt. Es kann vereinbart werden, das Schulgeld in Monatsraten oder pro Modul zu entrichten, zahlbar ab 1. des Monats ab Lehrgangsbeginn.
Wird der Ratenmodus nicht eingehalten, wird das restliche Semester-/Modulschulgeld sofort zur Zahlung fällig. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen behält sich die Stiftung Juventus-Schulen eine Schulgeldanpassung vor.
Allfällige kantonale Beiträge oder Subventionen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Entscheiden. Änderungen oder der Wegfall solcher Beiträge liegen ausserhalb des Einflussbereichs der Stiftung Juventus-Schulen. Bundesbeiträge und andere individuelle Förderleistungen sind von den Teilnehmenden selbstständig bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Die Stiftung Juventus-Schulen übernimmt keine Gewähr für deren Zusprache.
Änderungen in der Organisation und Durchführung der Lehrgänge oder der Ausfall von einzelnen Lektionen berechtigen nicht zu Preisnachlässen bzw. zur Rückerstattung von Schulgeldern.
Zusatzkosten
Im Schulgeld nicht enthaltene Zusatzkosten (z.B. für Studienreisen, Sportlager, externe Veranstaltungen oder freiwillige Zusatzangebote) gehen zulasten der Teilnehmenden.»
Verarbeitung von Personendaten
Die Stiftung Juventus-Schulen bearbeitet und speichert die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere:
- Personendaten, die von der Vertragspartnerin zur Verfügung gestellt wurden
- Bearbeitung und Speicherung von besonders schützenswerten Personendaten: Zeugnisse und Prüfungen
- Daten zur Gesundheit (Arztzeugnis), Daten zu Massnahmen der sozialen Hilfe, soweit für das Vertragsverhältnis relevant (z. B. bei Stipendien), Daten zu administrativen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfolgungen und Sanktionen
- Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnort im Rahmen interner Klassenlisten
Diese Datenbearbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung; eine gesonderte Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich. Wir orientieren uns an Artikel 31 DSG.
Soweit Datenbearbeitungen über die Vertragserfüllung hinausgehen, erfolgt die Verarbeitung mit freiwilliger Einwilligung. Ein Widerruf ist dann jederzeit möglich mit Wirkung für die Zukunft.
Die Kosten der obligatorischen Lehrmittel gemäss Lehrmittelliste sind grundsätzlich im Schulgeld enthalten. Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen einzelner Lehrgänge oder abweichende vertragliche Regelungen.
In den aufgeführten Preisen sind sämtliche Kosten für die regulären internen Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Diplomgebühren inbegriffen. Gebühren für Nachprüfungen werden separat in Rechnung gestellt.
Kosten für externe, eidgenössische Prüfungen (z. B. Berufsprüfungen, Höhere Fachprüfungen, Maturitätsprüfungen) sind nicht inbegriffen. Diese Gebühren werden vom Prüfungsträger direkt in Rechnung gestellt.
Auf Ende eines Semesters eines Lehrgangs ist ein vorzeitiger Austritt möglich. Bei aufeinanderfolgenden Lehr- und Studiengängen ist ein vorzeitiger Austritt vor Beginn des nächsten Lehr- oder Studiengangs möglich. Dabei werden folgende Beträge geschuldet:
- Bis 30 Tage vor Beginn eines neuen Lehr-/Studiengangs; «ohne Kostenfolge»
- Weniger als 30 Tage vor Beginn des neuen Lehr-/Studiengangs: gesamtes Semesterschulgeld
Bereits bezogene und noch nicht in Rechnung gestellte Lehrmittel werden bei einem vorzeitigen Austritt zur Zahlung fällig.
Die Vertragskündigungen haben schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
In Härtefällen kann beim zentralen Stipendienfonds der Stiftung Juventus-Schulen ein Gesuch um finanzielle Unterstützung gestellt werden. Weitere Informationen und das Online-Formular sind auf der Website der Stiftung Juventus-Schulen verfügbar.
Die Versicherung ist Sache der Lernenden / Studierenden. Die Stiftung Juventus-Schulen lehnt jegliche Haftung ab.
Für den Inhalt und die fristgerechte Einreichung von Anmeldungen zu externen Prüfungen sind die Lernenden und Studierenden selbst verantwortlich. Die Schule lehnt in diesem Zusammenhang jegliche Haftung ab.
Vertragspartnerin
Stiftung Juventus-Schulen
Hallwylstrasse 71
8004 Zürich
Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand Zürich.
Änderungen dieser Bestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zürich, 15. Juni 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der wittlin stauffer ag
Gültig ab 15. Juni 2026
Nach erfolgter Anmeldung und erfolgreicher Zulassung stellt die wittlin stauffer ag eine Aufnahmebestätigung aus. Mit der Zustellung derselben wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Diese AGB und die Bestimmungen des per Eintrittsdatum geltenden Ausbildungsprogramms wer-den dabei verbindlich.
Anmeldungsrückzug
Nach Vertragsschluss gelten folgende Regelungen für die Vertragsauflösung:
Kündigung des Vertrags erfolgt bis:
- 7 Tage nach Anmeldedatum: ohne Kostenfolge
- mehr als 80 Tage vor Schulbeginn: Rücktrittsgebühr CHF 300.– für Lehrgänge. Rücktrittsgebühr CHF 100.– für Kurse und Module.
- weniger als 80 Tage vor Schulbeginn: 20% des Semester-/Kurs- oder Modulschulgeldes
- weniger als 30 Tage vor Schulbeginn: gesamtes Semester-, Kurs- oder Modulschulgeld.
Wenn in modularen Lehr- und Studiengängen mehrere Module gebucht worden sind, beziehen sich die obenstehenden Rücktrittsbestimmungen nur auf das nächstfolgende Modul. Für alle weiteren Module werden keine Rücktrittsgebühren erhoben.
Bei gleichzeitigen Anmeldungen von mehreren aufeinander-folgenden Lehr-/Studiengängen gelten folgende Kündigungsbestimmungen:
- bis 30 Tage vor Beginn des nachfolgenden Lehr-/Studiengangs: ohne Kostenfolge.
- weniger als 30 Tage vor Beginn des nachfolgenden Lehr-/Studiengangs: gesamtes Schulgeld.
Die Vertragskündigungen haben schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bei ungenügender Teilnehmendenzahl behält sich die wittlin stauffer ag den Entscheid über die Durchführung des Lehrgangs vor. Die Absage erfolgt mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Lehrgangsbeginn. In diesem Fall wird bereits bezahltes Schulgeld zurückerstattet.
Aufgrund von sich verändernden externen Vorgaben oder schulinternen Anforderungen können die in den Ausbildungsprogrammen angegebenen Lehrinhalte, Anzahl Lektionen, Unterrichtszeiten und -daten während eines laufenden Lehrgangs angepasst werden. Dies gilt insbesondere bei behördlichen Vorgaben, Anforderungen von Prüfungs- bzw. Zertifizierungsstellen oder sonstigen, externen Einwirkungen.
Die Schule ist berechtigt, Unterrichtsformen, Unterrichtsorte sowie Lehr- und Lernkonzepte anzupassen (z. B. Wechsel zwischen Präsenz-, Hybrid- und Fernunterricht, Anpassung von Zeitmodellen oder begleitetem Selbststudium), sofern der Gesamtcharakter des Lehrgangs bzw. Abschlusses gewahrt bleibt.
Bei sich verändernden Teilnehmerzahlen behält sich die Schule vor, Klassen aus organisatorischen Gründen zusammenzulegen. Eine Nichtteilnahme am Direktunterricht aufgrund einer individuellen behördlichen Anordnung (z. B. Auflage zur Quarantäne) wird als entschuldigte Absenz behandelt. Es besteht kein Anspruch auf eine individuelle Lösung zur Teilnahme am Unterricht.
Für den synchronen Online-Unterricht (einschliesslich hybri-der Unterrichtsformen) gelten zur Sicherstellung eines quali-tativ hochwertigen Unterrichts folgende Bestimmungen:
- Der Unterricht findet grundsätzlich zeitgleich statt. Ein Anspruch auf Aufzeichnungen der Unterrichts-lektionen besteht nicht.
- Die Teilnehmenden nehmen am Online-Unterricht an einem geeigneten Lernort teil. Während des gesamten Unterrichts ist die Kamera eingeschaltet, und eine aktive Teilnahme wird vorausgesetzt. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann dies als Absenz gewertet werden.
Mit Vertragsschluss werden die Preise gemäss aktueller Schulgeldliste anerkannt. Das Schulgeld wird mit Rechnungsstellung fällig. Bei Semesterzahlung beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage, bei Ratenzahlung 10 Tage. Die Rechnung wird in der Regel vor Semester-, Modul- bzw. Studiengangsbeginn gestellt.
Es kann vereinbart werden, das Schulgeld in Monatsraten oder pro Modul zu entrichten, zahlbar ab 1. des Monats ab Lehrgangsbeginn. Wird der Ratenmodus nicht eingehalten, wird das restliche Semester-/Modulschulgeld sofort zur Zahlung fällig. Bei mehrsemestrigen Lehrgängen behält sich die wittlin stauffer ag eine Schulgeldanpassung vor.
Allfällige kantonale Beiträge oder Subventionen richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Entscheiden. Änderungen oder der Wegfall solcher Beiträge liegen ausserhalb des Einflussbereichs der wittlin stauffer ag. Bundesbeiträge und andere individuelle Förderleistungen sind von den Teilnehmenden selbstständig bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Die wittlin stauffer ag übernimmt keine Gewähr für deren Zusprache.
Änderungen in der Organisation und Durchführung der Lehrgänge oder der Ausfall von einzelnen Lektionen berechtigen nicht zu Preisnachlässen bzw. zur Rückerstattung von Schulgeldern.
Zusatzkosten
Im Schulgeld nicht enthaltene Zusatzkosten (z.B. für Studienreisen, Sportlager, externe Veranstaltungen oder freiwillige Zusatzangebote) gehen zulasten der Teilnehmenden.»
Die Kosten der obligatorischen Lehrmittel gemäss Lehrmittelliste sind grundsätzlich im Schulgeld enthalten. Vorbehalten bleiben besondere Bestimmungen einzelner Lehrgänge oder abweichende vertragliche Regelungen.
In den aufgeführten Preisen sind sämtliche Kosten für die regulären internen Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Diplomgebühren inbegriffen. Gebühren für Nachprüfungen werden separat in Rechnung gestellt. Kosten für externe, eidgenössische Prüfungen (z. B. Berufsprüfungen, Höhere Fachprüfungen, Maturitätsprüfungen) sind nicht inbegriffen. Diese Gebühren werden vom Prüfungsträger direkt in Rechnung gestellt.
Auf Ende eines Semesters eines Lehrgangs ist ein vorzeitiger Austritt möglich. Bei aufeinanderfolgenden Lehr- und Studiengängen ist ein vorzeitiger Austritt vor Beginn des nächsten Lehr-/Studiengangs möglich. Dabei werden folgende Beträge geschuldet:
- bis 30 Tage vor Beginn eines neuen Lehr-/Studiengangs: ohne Kostenfolgen
- weniger als 30 Tage vor Beginn des neuen Lehr-/Studiengangs: gesamtes Semesterschulgeld
Bereits bezogene und noch nicht in Rechnung gestellte Lehrmittel werden bei einem vorzeitigen Austritt zur Zahlung fällig.
Die Vertragskündigungen haben schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Verarbeitung von Personendaten
Die wittlin stauffer ag bearbeitet und speichert die für die Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere:
- Personendaten, die von den Vertragspartner:innen zur Verfügung gestellt wurden.
- Bearbeitung und Speicherung von besonders schützenswerten Personendaten: Zeugnisse und Prüfungen.
- Daten zur Gesundheit (Arztzeugnis), Daten zu Massnahmen der sozialen Hilfe, soweit für das Vertragsverhältnis relevant (z. B. bei Stipendien), Daten zu administrativen, zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verfolgungen und Sanktionen.
- Vorname, Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Wohnort im Rahmen interner Klassenlisten.
Diese Datenbearbeitung erfolgt zur Vertragserfüllung, eine gesonderte Einwilligung ist hierfür nicht erforderlich. Wir orientieren uns am Artikel 31 DSG.
Soweit Datenbearbeitungen über die Vertragserfüllung hinausgehen, erfolgt die Verarbeitung mit freiwilliger Einwilligung. Ein Widerruf ist dann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
In Härtefällen kann beim zentralen Stipendienfonds der Stiftung Juventus-Schulen ein Gesuch um finanzielle Unterstützung gestellt werden. Weitere Informationen und das Online-Formular sind auf der Website der Stiftung Juventus-Schulen verfügbar.
Die Versicherung ist Sache der Studierenden. Die wittlin stauffer ag lehnt jegliche Haftung ab.
Für den Inhalt und die fristgerechte Einreichung von Anmeldungen zu externen Prüfungen sind die Studierenden selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung.
Vertragspartnerin
wittlin stauffer ag
Hallwylstrasse 71
8004 Zürich
Gerichtsstand Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand Zürich.
Änderungen dieser Bestimmungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zürich, 15. Juni 2026