Stipendium beantragen
Der Zentrale Stipendienfonds der Stiftung Juventus-Schulen leistet in finanziellen Härtefällen einen Beitrag zum Schulgeld für Lehrgänge ab einer Dauer von zwei Semestern.
Das untenstehende Reglement erklärt die Bedingungen, die für die Prüfung eines Stipendienantrags erfüllt sein müssen.
Ein Härtefall ist in keinem Fall gegeben, wenn das Einkommen der Gesuchstellerin/ des Gesuchstellers, respektive der Erziehungsberechtigten über CHF 65’000.–/Jahr und/oder das Vermögen über CHF 200’000.– liegen. In diesem Fall kann kein Stipendium beantragt werden:
Richtlinien für die Gewährung von Stipendien
Der Stipendienfonds ermöglicht es Lernenden und Studierenden, durch Schulgeldermässigung oder, in Ausnahmefällen; zinslose Darlehen ihre Ausbildung an den Stiftung Juventus Schulen fortsetzen und beenden zu können.
- Anspruch
Alle Grundbildungsangebote und Weiterbildungen, die mindestens zwei Semester oder drei Module dauern, sind anspruchsberechtigt.Die Angebote der wittlin stauffer AG haben keinen Anspruch auf eine Schulgeldermässigung. Ausnahmen bleiben vorbehalten. Provisorisch oder nicht promovierte Lernende und Studierende erhalten grundsätzlich kein Stipendium. - Eingabezeitpunkt, Dauer und Umfang
Stipendien werden Lernenden und Studierenden frühestens ab dem zweiten Semester oder dritten Modul gewährt und können ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beantragt werden. Die Gesuche werden, je nach Eingabe, über maximal zwei Semester oder vier Module behandelt. Entsprechend müssen bei längeren Ausbildungen die Gesuche spätestens nach zwei Semestern beziehungsweise vier Modulen erneuert werden. Die Höhe des Stipendiums beträgt maximal 50% des Schulgelds. - Bemessungsgrundlagen
Folgende Bemessungsgrundlagen werden für den Stipendienentscheid herbeigezogen:a) Einkommen und Vermögen der Gesuchstellerin/ des Gesuchstellers, respektive Eltern, welche für die Finanzierung aufkommen (siehe Kapitel 2, Beilagen zum Gesuch)b) Familienverhältnissec) Dauer und Kosten der Ausbildung an den Juventus Schulend) Verhalten, Einsatz und Leistung während der Ausbildunge) Einhalten der finanziellen Verpflichtungen Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Gelder. Der Stiftungsrat entscheidet über die Gewährung von Stipendien. Zentraler Stipendienfonds für Studierende der Stiftung Juventus Schulen Zürich (ZSF) - Verfahren
Termine und Unterlagen Gesuche um Stipendien sind dem zuständigen Rektorat zuhanden des Stiftungsrates schriftlich einzureichen. Stichtag zur Einreichung des Gesuches für das nächste Semester sind jeweils der 15. Dezember und 15. Juni. Die entsprechenden Formulare sind im Sekretariat und auf der Homepage erhältlich.Beilagen zum Gesuch:
- Letzte aktuelle Steuerveranlagungen (in der Regel Vorjahr) des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin und der Elternteile, welche die Ausbildung finanzieren (Bei Finanzierung von Erstausbildungen bis zum 26. Lebensjahr werden die Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse der Eltern ebenfalls berücksichtigt).
- Ein aktuelles Semester-, Zwischenzeugnis oder Modulzertifikat. Ungenügend dokumentierte Gesuche werden vom Stiftungsrat nicht behandelt.
- Auszahlung des Stipendiums
Der bewilligte Betrag wird vom Zentralen Stipendienfonds (ZSF) direkt der betroffenen Schule überwiesen, die dem Gesuchsteller/ der Gesuchstellerin eine entsprechende reduzierte Schulgeldrechnung stellt. - Veränderungen der finanziellen Verhältnisse
Veränderungen der finanziellen Verhältnisse der Stipendienempfänger:in müssen umgehend mitgeteilt werden. - Entzug des Stipendiums
Der Stiftungsrat kann zugesprochene Schulgeldermässigungen mit sofortiger Wirkung aufheben, womit die Auszahlung der Beiträge an die betreffende Schule entfällt. In diesen Fällen wird das Schulgeld in seiner ursprünglichen Höhe in Rechnung gestellt (ohne Stipendium).Gründe für einen möglichen Entzug der Schulgeldermässigung sind:
- Wiederholte Verstösse gegen die Schul- und Absenzenordnung
- Nichterfüllung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Juventus Schulen.
- Dieses Vorgehen gilt sinngemäss in Fällen eines zinslosen Darlehens. Letztere werden durch die Aufhebung zur sofortigen Rückzahlung fällig.
Dieses Reglement ersetzt jenes vom 01.02.2025 und trat in Kraft am 12.06.2025
Fehlende Informationen
Heinz Glauser
Bildungsberatung
Heinz Glauser ist Bildungsberater der Stiftung Juventus-Schulen und Mitglied des Stipendienausschusses, er steht für Fragen, die das Reglement Ihnen nicht beantwortet, gerne zur Verfügung: