Wann, warum und wie der Professional Bachelor kommt.
«Professional Bachelor» und «Professional Master» – was der neue Titelzusatz für Juventus-Absolvent:innen bedeutet
Ein Upgrade für die höhere Berufsbildung: definitiv ab Oktober 2026
Die Schweiz stärkt die höhere Berufsbildung – und gibt ihr die internationale Sichtbarkeit, die sie verdient. In der Wintersession 2025 hat das Parlament die Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) mit grosser Mehrheit verabschiedet, die Referendumsfrist ist am 17. April 2026 ungenutzt abgelaufen. Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung beschlossen: Die geänderten Bestimmungen des BBG und der Berufsbildungsverordnung (BBV) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft.
Damit steht fest: Absolvent:innen von Höheren Fachschulen, eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen dürfen ab diesem Datum die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» führen.
Was sich ändert – und was nicht
Die Reform bringt keine neuen Studiengänge, keine zusätzlichen Prüfungen und keine Änderungen an bestehenden Abschlüssen. Was sich ändert, ist die Sichtbarkeit: Der Titelzusatz «Professional Bachelor» ordnet Abschlüsse der höheren Berufsbildung auf Stufe 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) ein – gleichwertig mit einem Fachhochschul-Bachelor, aber mit klarem Verweis auf den berufspraktischen Weg. Analog dazu positioniert der Titelzusatz «Professional Master» die Absolvent:innen höherer Fachprüfungen auf Stufe 7.
Wichtig: Der Titelzusatz darf nicht isoliert geführt werden. In den Amtssprachen ist er nur zusammen mit dem bestehenden geschützten Titel zulässig – zum Beispiel «Dipl. Betriebswirtschafter:in HF, Professional Bachelor» oder «Medizinische Praxiskoordinatorin mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor». In englischer Sprache ist der Zusatz als Teil der vereinfachten englischen Übersetzung des geschützten Titels erlaubt.
Warum das wichtig ist
Wer einen eidgenössischen Fachausweis oder ein HF-Diplom besitzt, weiss, was dieser Abschluss wert ist. Internationale Arbeitgeber, HR-Systeme und Recruiting-Algorithmen wussten es bisher oft nicht. Begriffe wie «Fachausweis» oder «Diplom HF» waren im Ausland schwer einzuordnen – mit der Folge, dass hochqualifizierte Fachpersonen in digitalen Bewerbungsprozessen aussortiert wurden, bevor ein Mensch ihre Qualifikation überhaupt prüfte. Der Zusatz «Professional Bachelor» schliesst diese Lücke: Er ist international verständlich und signalisiert sofort, dass es sich um einen Abschluss auf Tertiärstufe – also nach der Lehre bzw. Matura – handelt.
Was das für Juventus-Studierende und -Absolvent:innen bedeutet
Die Reform betrifft zahlreiche Abschlüsse, die bei Juventus erworben werden können:
Professional Bachelor: Dipl. Betriebswirtschafter:in HF, Dipl. Wirtschaftsinformatiker:in HF, Medizinische:r Praxiskoordinator:in mit eidg. Fachausweis (klinische und praxisleitende Richtung), Technische Kaufleute mit eidg. Fachausweis sowie weitere Abschlüsse der höheren Berufsbildung.
Professional Master: Absolvent:innen höherer Fachprüfungen mit eidgenössischem Diplom.
Und das Beste: Die Regelung gilt rückwirkend. Wer seinen Abschluss bereits in der Tasche hat, darf den Titelzusatz ab Inkrafttreten ebenfalls führen – ohne neue Prüfung, ohne Zusatzkosten. Auch ein neues Dokument braucht es nicht, deshalb werden auch für Abschlüsse vor dem 1. Oktober keine neuen Diplome ausgestellt.
So kommen Sie zu Ihrem Titelzusatz
Sie stehen mitten in der Ausbildung oder schliessen nach dem 1. Oktober 2026 ab: Der Titelzusatz erscheint automatisch auf Ihrer Urkunde – ganz ohne Antrag und ohne Gebühr.
Sie haben Ihren Abschluss bereits: Führen dürfen Sie den Zusatz ab dem 1. Oktober 2026 ohnehin. Ihre bestehende Urkunde behält ihre volle Gültigkeit und wird nicht automatisch neu ausgestellt. Wenn Sie den Zusatz zusätzlich schwarz auf weiss auf einem amtlichen Dokument möchten, stellt das SBFI ab dem 1. Oktober 2026 ein allgemeines Dokument in den Amtssprachen sowie auf Englisch zur Verfügung. Dieses erklärt die Titelzusätze und kann der Urkunde beigelegt werden.
Was sich sonst noch ändert
Das Massnahmenpaket umfasst neben den neuen Titelzusätzen drei weitere Neuerungen:
Bezeichnungsrecht «Höhere Fachschule»: Künftig darf sich nur «Höhere Fachschule» nennen, wer einen eidgenössisch anerkannten Bildungsgang HF anbietet. Das schafft Klarheit und schützt die Bezeichnung vor Missbrauch. Für Juventus ändert sich dadurch nichts – die HF-Studiengänge in Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik sind eidgenössisch anerkannt.
Englisch als Prüfungssprache: Bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen wird Englisch als zusätzliche Prüfungssprache eingeführt. Damit reagiert der Bund auf den Bedarf international ausgerichteter Branchen. Die Prüfungen müssen weiterhin auch in den Amtssprachen angeboten werden.
Mehr Spielraum bei Nachdiplomstudien (NDS HF): Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen müssen künftig kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen und können von den HF eigenständig lanciert werden. Für Juventus bedeutet das mehr Agilität, um praxisnahe NDS-HF-Angebote schnell und bedarfsgerecht auf den Markt zu bringen. Das WBF wird dazu Mindestvorschriften für das Weiterbildungsangebot an Höheren Fachschulen festlegen.
Der richtige Zeitpunkt
Wer jetzt eine Weiterbildung bei Juventus beginnt – sei es an der Höheren Fachschule Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik oder Technik, als MPK oder in einem anderen Bildungsgang zum eidg. Fachausweis – wird den Abschluss unter dem neuen Recht machen. Und wer seinen Abschluss bereits hat, profitiert automatisch.
Die Schweiz sendet mit dieser Reform ein klares Signal: Die höhere Berufsbildung ist eine gleichwertige Säule der Tertiärbildung – und ihre Absolvent:innen verdienen einen Titel, der das auch zeigt.