Informationen zu Kantonsbeiträgen
Informationen zu Kantonsbeiträgen für die Höheren Fachschulen
an der Stiftung Juventus-Schulen
Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an Höhere Fachschulen (HFSV) bildet seit dem Studienjahr 2015/2016 die Grundlage für den gleichberechtigten Zugang zu Bildungsgängen an Höheren Fachschulen (HF). Die HFSV regelt die Höhe der Beiträge, die ein Kanton für den ausserkantonalen Schulbesuch seiner Studierenden leistet. Seit Mitte 2015 sind alle Kantone der Vereinbarung beigetreten.
Studierende der folgenden HF-Bildungsgänge der Stiftung Juventus-Schulen profitieren von Kantonsbeiträgen:
- Dipl. Betriebswirtschafter:in HF
- Dipl. Wirtschaftsinformatiker:in HF
- Dipl. Elektrotechniker:in HF
- Dipl. Informatik:in HF
- Dipl. Maschinenbautechniker:in HF
- Dipl. Systemtechniker:in HF
Nachdiplomstudiengänge (NDS HF) sind von der kantonalen Finanzierung ausgenommen.
HFSV steht für «Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen». Die HFSV legt folgende Semesterbeiträge fest:
Studienjahre 2026/2027
- Dipl. Betriebswirtschafter:in HF – CHF 2’200.– (pro Semester)
- Dipl. Wirtschaftsinformatiker:in HF – CHF 2’100.– (pro Semester)
- Dipl. Elektrotechniker:in HF – CHF 2’600.– (pro Semester)
- Dipl. Informatik:in HF – CHF 2’300.– (pro Semester)
- Dipl. Maschinenbautechniker:in HF – CHF 2’400.– (pro Semester)
- Dipl. Systemtechniker:in HF – CHF 2’800.– (pro Semester)
Bei den auf unseren Angebotsseiten ausgewiesenen Netto-Studiengebühren sind die Kantonsbeiträge bereits abgezogen. Die Preise basieren auf der Annahme, dass die Beiträge während der Studiendauer konstant bleiben.
Die HFSV überprüft die Kantonsbeiträge alle zwei Jahre und nimmt ggf. Anpassungen vor. Änderungen der Kantonsbeiträge können sich auf die Studiengebühren eines laufenden Lehrgangs auswirken.
So profitieren Sie von den Kantonsbeiträgen
Um den Anspruch auf finanzielle Förderung geltend zu machen, weisen Studierende ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns nach.
Sie reichen nach Ihrer Zulassung folgende Dokumente fristgerecht und im Original bei Juventus ein:
- Wohnsitzbestätigung(en) der Gemeinde(n) – bei Lehrgangsstart nicht älter als drei Monate.
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons» inkl. aller Beilagen:
Lesen Sie das Formular und die Erläuterungen auf dem Personalienblatt genau durch.
Ihr Antrag wird nach der Einreichung vom Kanton geprüft. Bei Gutsprache profitieren Sie von den reduzierten Netto-Studiengebühren.