Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung «MPK FA» müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein
Hinweis: Die Anmeldung zur eidgenössischen Berufsprüfung erfolgt direkt bei «Odamed», der Organisation der Arbeitswelt «OdA Berufsbildung MPA» (www.odamed.ch), welche Trägerin und Durchführungsstelle der Berufsprüfung ist. Sie können die einzelnen Module bereits mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung besuchen. Wir empfehlen aber für die Module «Chronic Care Management I und II» mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer medizinischen Praxis.
Die eidgenössische Berufsprüfung «MPK FA» besteht modulübergreifend aus der Erarbeitung einer Fallstudie, der Vorstellung der Studie, einem Fachgespräch sowie einer schriftlichen Prüfung.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Vorkenntnisse für die Teilnahme an diesem Bildungsgang ausreichen?
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Die Weiterbildung «Medizinische Praxiskoordinatorin / Medizinischer Praxiskoordinator in klinischer Richtung» mit eidgenössischem Fachausweis» (MPK FA) wurde entwickelt, um insbesondere Medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA EFZ) einen auf einem eidgenössisch anerkanntem Abschluss basierenden beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
Im Fall der Weiterbildung «MPK FA in klinischer Richtung» sollen medizinisch vorgebildete Fachpersonen dazu befähigt werden, unter delegierter Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes erweiterte Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungsmassnahmen zugunsten chronisch kranker Menschen sowie deren Angehörigen zu übernehmen, damit sich die Ärztinnen und Ärzte auf ihre primäre Berufsfunktion fokussieren können und dem Bundesauftrag für das Chronic Care Management dennoch Rechnung getragen sowie eine Verbesserung der Lebenssituation chronisch kranker Menschen erzielt werden kann.
Die entsprechend umfassend aus- und weitergebildeten Fachpersonen mit einem Abschluss als «MPK FA in klinischer Richtung» erfassen Sie die aktuelle Lage Betroffener, planen gestützt auf evidenzbasierte Vorgaben deren Betreuung, fördern die Selbst- und Pflegekompetenz der Betroffenen und der Angehörigen, koordinieren Leistungserbringer und erleichtern den Zugang zu den kommunalen Ressourcen. Sie kennen die wichtigsten Aufgaben und Handlungskompetenzen der Fachpersonen im Gesundheitswesen und respektieren ihre eigenen fachlichen und beruflichen Grenzen. Bei Krankenkassen und Versicherungen können sie Aufgaben als Gruppenleiterinnen oder Gruppenleiter im Rahmen des Case Managements übernehmen.
Das hierfür benötigte Fachwissen sowie umfangreiches praktisches Know-how wird in einzelnen Ausbildungs-Modulen mit einem Umfang von jeweils 40 bis rund 70 Lektionen vermittelt. Ein Teil der Module vermitteln auf der Grundbildung der Medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten (MPA EFZ) aufbauende Kompetenzen, andere vermitteln zusätzliche Kenntnisse zur Betreuung und Begleitung von Menschen mit chronischen Krankheiten, insbesondere Herz- oder Atemwegserkrankungen, Rheuma, Diabetes oder Hirnleistungsstörungen (Demenz).
Für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung «MPK FA in klinischer Richtung» müssen folgende vier Pflichtmodule absolviert werden:
Zusätzlich müssen zwei der folgenden Wahlpflichtmodule absolviert werden
Die für die Anmeldung zur eidgenössischen Berufsprüfung «MPK FA in klinischer Richtung» geforderten sechs Module können grundsätzlich in beliebiger Reihenfolge absolviert werden (Ausnahme: Die Teilnahme an «CCM II» setzt die erfolgreiche Teilnahme an «CCM I» voraus). Am Ende jedes Moduls wird eine Prüfung abgelegt. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul wird ein Zertifikat (Modulausweis) ausgestellt. Dieses ist fünf Jahre gültig.
Weiterführende Informationen zu Umfang, Bildungsinhalten, Kosten und Startterminen der Module finden Sie jeweils auf den Seiten mit den detaillierten Modulbeschreibungen.
Die detaillierten Starttermine und Unterrichtszeiten aller Module finden Sie jeweils auf den Seiten mit den detaillierten Modulbeschreibungen.
Kosten ohne Bundesbeiträge:
Kosten mit Bundesbeiträgen:
Preise inklusive Lehrmittel und Prüfungsgebühren.
Die Bundesbeiträge werden den Kursteilnehmenden nach Absolvierung der eidgenössischen Berufsprüfung ausbezahlt. Für Bundesbeiträge berechtigt sind Studierende aus der Schweiz, welche die Beitragsvoraussetzungen des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) erfüllen.
Die Preise der einzelnen Module finden Sie jeweils auf den Seiten mit den detaillierten Modulbeschreibungen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Juventus Schulen, sowie die Preisliste.
BYOD - Bring your own device
In diesem Lehrgang benötigen Sie ein eigenes Gerät zur Nutzung der digitalen Inhalte im Unterricht. Bitte entnehmen Sie die Anforderungen aus dem Dokument Mindestanforderungen BYOD.
Neben der Aufnahme einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit in einer Arztpraxis, Klinik, Versicherung oder Krankenkasse berechtigt der Abschluss als «MPK FA in klinischer Richtung» zu folgenden Weiterbildungen:
Der Bildungsgang «Medizinische Praxiskoordinatorin / Medizinischer Praxiskoordinator in klinischer Richtung» mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (MPK FA) startet jeweils mit Beginn der Module. Die nächsten Starttermine lauten: